JOB-JE

Nützliche Informationen

Umfragen zufolge werden ausländische Arbeitskräfte im deutschsprachigen Raum vor allem für folgende Berufe gesucht:

  • Gesundheitswesen: Ärzte, Krankenschwestern, Physiotherapeuten und Masseurinnen
  • Gastronomie: Köche, Kellner, Konditoren, Bäcker
  • IT und Telekommunikation: Programmierer, Softwareentwickler, Systemadministratoren
  • Telekommunikation und Elektronik
  • Industrie Berufe: Elektriker, Maschinisten, Kfz-Mechaniker, Schweißer, Klimaanlagenmonteure, Klempner und Gasinstallateure
  • Logistik: Lager-, Transport- und Logistikspezialisten

Neu ab März 2024: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im angestrebten Beruf und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Abschluss im Heimatland hat, kann in Deutschland beschäftigt werden. Dabei muss der Berufsabschluss dann nicht mehr in Deutschland anerkannt sein. Das bedeutet weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren.

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular zu, damit wir Sie kontaktieren können.

Sie wissen nicht, was Sie schreiben sollen und was nicht, welches Format Sie verwenden sollen oder wie Sie überhaupt anfangen sollen? Wir helfen Ihnen, einen überzeugenden Lebenslauf und ein Bewerbungsschreiben zu verfassen.

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Häufige Fragen

Der Lebenslauf selbst erregt Aufmerksamkeit, aber vermeiden Sie Übertreibungen!

Seien Sie auf den Punkt gebracht und prägnant (maximal 1-2 Seiten).

Berufserfahrung sollte unbedingt auf der ersten Seite stehen.

Durchdachte, relevante Schlüsselwörter erhöhen immer Ihre Chancen, das Interesse derjenigen zu wecken, die eingehende Bewerbungen durchsehen.

Es ist wichtig, keine falschen Daten oder Informationen anzugeben! Diese werden sowieso verraten.

Persönliche Daten:

In der Kopfzeile müssen private Kontaktdaten in Kleinbuchstaben angegeben werden: Telefonnummer, E-Mail-Adresse.

Ihre E-Mail-Adresse sollte vorzugsweise Ihren vollständigen Namen enthalten.

Fügen Sie Ihrem Lebenslauf in der oberen Ecke ein Foto hinzu.

Qualifikationsdaten:

Ausgehend von der Gegenwart sind die Berufsabschlüsse (Schulen, Studiengänge...) in chronologischer Reihenfolge aufzulisten.

Berufserfahrung:

Die Berufserfahrungen sind in chronologischer Reihenfolge, beginnend mit der Gegenwart, aufzulisten. Geben Sie zunächst den Arbeitgeber an, gefolgt von der Position, die Sie im Unternehmen innehatten, und schließlich den Aufgaben, die Sie ausgeführt haben. Verlieren Sie sich nicht in den Details, bleiben Sie objektiv!

Sprachkenntnisse und Computerkenntnisse:

Gesprochene Sprachen und Sprachprüfung sind hier angeführt. Kenntnisse in Computerprogrammen müssen hier ebenfalls angegeben werden.

Angabe von Interessen und Hobbys.

Während im Lebenslauf die bisherigen Jobs und Positionen vorgestellt werden, können Sie im Bewerbungsschreiben ausführen, warum Sie für das jeweilige Unternehmen arbeiten möchten und über welche einschlägigen Berufserfahrungen Sie bereits verfügen.

Sie können über sich selbst und Ihre Ziele schreiben sowie Ihr Interesse an der Stelle oder dem Unternehmen bekunden!

Wenn sich Ihr bisheriger Job und die neue Position nicht vollständig überschneiden, betonen Sie Ihre Ergebnisse und Werte, die Sie in der gewünschten Position nutzen könnten.

Ziel des Bewerbungsschreibens ist es zu zeigen: Welche Faktoren zeichnen Sie aus und heben Sie von anderen Bewerbern ab? Überlegen Sie sich einzigartige Eigenschaften, die wirklich charakteristisch für Sie sind und sich positiv auf die Stelle auswirken, auf die Sie sich bewerben. Das Bewerbungsschreiben sollte nicht länger als 1 Seite sein.

Seien Sie persönlich, seien Sie ehrlich!

Das Erscheinungsbild des Anschreibens sollte perfekt sein!

Eine der Säulen des deutschen Gesundheitssystems ist die staatliche, gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Dieser ist für alle in Deutschland lebenden und arbeitenden Personen verpflichtend und wird prozentual vom Einkommen der versicherten Person abgezogen.

Die GKV deckt die meisten Gesundheitsleistungen, Krankenhausbehandlungen, Medikamente inklusive Pflege- und Rehabilitationskosten sowie Therapien ab.

Alle Familienangehörigen haben ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Ein Elternteil, ein Ehepartner oder ein eingetragener Partner muss als Mitglied einer Krankenkasse versichert sein.

Für weitere erwerbsfähige Familienangehörige gelten Einkommensbeschränkungen. Das monatliche Gesamteinkommen darf 485 Euro (für 2023) nicht überschreiten.

In der Familienversicherung für Kinder gelten Altersgrenzen. Grundsätzlich sind auch Ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr versichert. Darüber hinaus bleibt die Familienversicherung bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres des Kindes bestehen, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Wenn Sie sich noch in der Schule, am Studium oder in der Berufsausbildung befinden, sind Sie bis zum 25. Lebensjahr versichert.

Bei behinderten Kindern kommt eine Familienversicherung ohne Altersbegrenzung in Betracht.

Anspruch auf Kindergeld haben auch in Deutschland lebende Ausländer und Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten.

Der Kindesunterhalt beträgt derzeit (Stand Januar 2023) 250 Euro pro Kind und Monat.

Anspruch auf Kinderermäßigung:

  • leibliche Kinder
  • Kinder einer eingetragenen Partnerschaft
  • Adoptierte Kinder
  • Enkelkinder, mit denen Sie zusammenleben
  • Pflegekinder (bestimmte Voraussetzungen)

Laut Gesetz wird die Arbeit oder Dienstleistung unter Verstoß gegen Steuer- und Sozialversicherungsgesetze erbracht. Damit entgehen sie auch Meldepflichten gegenüber Behörden wie dem Sozialamt, der Bundesagentur für Arbeit, dem Gewerbeamt und dem Handelsregister. Das ist rechtlich illegale Arbeit.

Nicht gezahlte Steuern gelten bereits als Straftat. Bei Schwarzarbeit reichen die Strafen von hohen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.